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1. Dezember 2021
Warum sollte man frühzeitig seinen Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung prüfen?

Der Ren­ten­be­scheid der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung bringt vie­le zum Stau­nen. Grund: Die bewil­lig­te Monats­ren­te ist deut­lich nied­ri­ger als gedacht. Lei­der ist dann das Kind schon in den Brun­nen gefal­len und man kann nicht mehr viel machen.

Als Cer­ti­fied Finan­cial Plan­ner darf man zwar kei­ne Rechts­be­ra­tung leis­ten, aber all­ge­mei­ne Fin­ger­zei­ge zur gesetz­li­chen Ren­te und Tipps sind erlaubt. In mei­ner täg­li­chen Bera­tungs­pra­xis ist es immer eines der ers­ten The­men, die ich bei neu­en Man­dan­ten anspre­che. Mit teil­wei­se wenig Arbeits­auf­wand kann rela­tiv viel erreicht wer­den. Nach­fol­gend ein paar wich­ti­ge Punk­te zusammengefasst.

Wes­halb kön­nen Feh­ler im Ren­ten­be­scheid auftreten?

Die Haupt­feh­ler­ur­sa­che für fal­sche Ren­ten­be­schei­de ist, dass die bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) über Jahr­zehn­te gespei­cher­ten Ein­kom­mens­pha­sen unvoll­stän­dig sind. Bei­spiels­wei­se was Fach­schul- oder Berufs­aus­bil­dungs­zei­ten sowie Neben­jobs wäh­rend des Stu­di­ums betrifft. Auch Zei­ten von Arbeits­lo­sig­keit, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten und län­ge­re krank­heits­be­ding­te Pau­sen kön­nen falsch erfasst sein, eben­so frei­wil­li­ge Bei­trä­ge bei selbst­stän­di­gen Tätig­kei­ten. Es kommt auch vor, dass Daten zu einem Ver­sor­gungs­aus­gleich nach einer Schei­dung nicht rich­tig berück­sich­tigt wur­den. Und: Sind Ren­ten­ver­si­cher­te mehr­mals zwi­schen “alten” und “neu­en” Bun­des­län­dern umge­zo­gen, soll­ten sie unbe­dingt prü­fen, ob die Ren­ten­kas­se für die Beschäf­ti­gungs­pha­sen in Ost­deutsch­land den kor­rek­ten Umrech­nungs­fak­tor berück­sich­tigt hat. Hat man den Ver­dacht auf einen Feh­ler im Ren­ten­be­scheid soll­te man unbe­dingt den kon­kre­ten Ver­si­che­rungs­ver­lauf bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung anfor­dern und akri­bisch prüfen.

Wie kann man die­se Feh­ler im Vor­feld vermeiden?

Ren­ten­ver­si­cher­te soll­ten früh­zei­tig und in regel­mäs­si­gen Abstän­den ihren Ver­si­che­rungs­ver­lauf anfor­dern und prü­fen. Sofern man eine Lücke fest­stellt, muss ein Antrag auf Kon­ten­klä­rung gestellt wer­den (ent­we­der tele­fo­nisch bei der Ren­ten­kas­se oder im Inter­net unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Such­wort: “Ver­si­che­rungs­ver­lauf”) und die feh­len­den Zei­ten mit Nach­wei­sen mitteilen.

Wie legt man Wider­spruch gegen den Bescheid ein?

Gibt es begrün­de­te Zwei­fel an der Kor­rekt­heit des Beschei­des, bei­spiels­wei­se, weil Zei­ten nicht ange­rech­net wur­den, soll­te man umge­hend wider­spre­chen. Der Antrag ist kos­ten­los und kann form­los beim zustän­di­gen Ren­ten­ver­si­che­rer, gestellt wer­den. Eine Begrün­dung für den Wider­spruch kann in einem spä­te­ren Schrei­ben nach­ge­reicht wer­den. Die­ses soll­te ange­kün­digt werden.

Mit weni­gen Schrit­ten las­sen sich somit Über­ra­schun­gen kurz vor der Ren­te vermeiden.

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