Das einzige was an Steuergesetzen bestand hat, ist die Änderung der Gesetze in regelmäßigen Abständen.
Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt um die Investmentbesteuerung zu vereinfachen. Genau das Gegenteil war der Fall. Nun hat der Gesetzgeber Ende des letzten Jahres das Investmentsteuerreformgesetz 2018 verabschiedet. Mit der neuen Reform wurde EU-Recht umgesetzt, als aber auch Anpassungen zur Vereinfachung vorgenommen. Für den Privatanleger hat es teilweise gravierende Veränderungen.
Die wichtigsten Anpassungen habe ich Ihnen nachfolgend kurz zusammengefasst:
1. Der Bestandsschutz für vor dem 01.01.2009 erworbene Fondsanteile (Alt-Bestand) wird abgeschafft. Wertveränderungen unterliegen somit ab 2018 der Abgeltungssteuer und sind nicht mehr steuerfrei. Jedoch besteht ab 01.01.2018 aus diesen Anteilen ein Freibetrag von EUR 100.000.
2. Deutsche Dividenden sowie deutsche Immobilienerträge werden auf Ebene des deutschen Investmentfonds mit 15% besteuert, dies wird pauschal durch Teilfreistellungen der steuerpflichtigen Erträge kompensiert. Die Steuerbelastung ist maßgeblich von der Teilfreistellung abhängig. Dies wird Auswirkungen auf die Investmentphilosophie haben. Es gibt ferner Optimierungsmöglichkeiten.
3. Bei Publikumsfonds werden die thesaurierten Erträge durch eine Vorabpauschale ersetzt. Darüber hinaus bleiben weiterhin die Ausschüttung sowie der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Hier müssen die Investmentbestände überprüft werden.
4. Privatanleger dürfen nur noch in Publikumsfonds investieren. Für bestehende Investments in Spezialfonds besteht Handlungsbedarf!
Sie sehen, dass sich neue und wichtige Anpassungen auf Ihre Investments ergeben. Daher sind jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um alle Herausforderungen zu bewältigen. Dieses wichtige Thema sollten Sie nicht erst zum Ende des Jahres angehen. Haben Sie Fragen” Gerne nehme ich mir Zeit für Sie — auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.