Von Bundesfinanzminister Olaf Scholz war angedacht, dass Totalverluste aus Wertpapiergeschäften nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden dürfen. Nun hat sich jedoch der Finanzausschuss in seiner Sitzung im November durchgesetzt. Dieser hat beschlossen, dass Aktionäre und Inhaber von Anleihen Verluste die aus der Insolvenz eines Unternehmens beruhen, mit Gewinnen verrechnen dürfen.
Nach der aktuellen Gesetzeslage können Anleger Verluste aus Wertpapiergeschäften jederzeit steuerlich anrechnen. Geht ein Unternehmen in die Insolvenz und verschwindet vom Markt, so wird dies wie ein Verkauf der Aktie oder Anleihe zum Kurswert Null bewertet. Diese Regelung hatte die SPD abschaffen wollen.
Wichtig für Anleger: Im Moment muss dieses auch immer der Steuerpflichtige über seine Einkommensteuererklärung deklarieren. Die Banken machen das nicht automatisch.