Der Bundesgerichtshof hat mal wieder ein kundenfreundliches Urteil (Urteil vom 10. September 2019 Az. XI ZR7/19) gesprochen. Demnach dürfen Banken von Kunden, die eine Restschuld aus einem Immobilienkredit nach Laufzeitende (Auslauf der Zinsfestschreibung) von einer neuen Bank finanzieren lassen, keine Gebühren für die Übertragung der Grundschuld verlangen. Der Aufwand der Bank für die Übertragung ist mit dem Zins abgegolten.
Bislang haben Banken hierfür eine Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 200,00 berechnet. Sollten Sie diese Bearbeitungsgebühr in den letzten Monaten gezahlt haben sprechen Sie Ihre Bank an und verweisen Sie auf das Urteil.
Die notariellen Beglaubigungskosten für die Abtretungsurkunde sind hiermit jedoch nicht gemeint.