Die drohende Insolvenzwelle kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben. Zwar tritt der Pensions-Sicherungs-Verein für ausfallende Zahlungen ein doch vor allem bei Pensionskassen bleibt viel Insolvenzrisiko beim Arbeitnehmer und späteren Betriebsrentner.
Die Unternehmens- und Privatinsolvenzen sind in Deutschland trotz der vor allem durch Corona bedingten Rezession in den ersten neun Monaten des Jahres auf ein historisches Tief gesunken. Erst in diesem Jahr wird die Insolvenzwelle kommen. Die negativen Folgen des Corona-Lockdowns und der anhaltenden Weltwirtschaftskrise sind lediglich verschoben.
Was bei einer Insolvenz mit der Betriebsrente geschieht hängt davon ab, was mit dem Unternehmen im Zuge des Insolvenzverfahrens passiert. Kann der Unternehmensträger erhalten werden, ist dieser nach wie vor verpflichtet die Betriebsrente zu zahlen. Wird das Unternehmen ganz oder teilweise von einem anderen übernommen (§ 613a BGB), gewährt der Rechtsnachfolger, also der neue Arbeitgeber, die Betriebsrente.
Kann ein Unternehmen nicht saniert werden springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein und übernimmt die laufenden Betriebsrenten mit dem Wert der zum Insolvenzzeitpunkt gilt. Damit sichert der Pensions-Sicherungs-Verein die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten.
Die meisten klassischen Firmenpensionskassen sind sogenannte regulierte Pensionskassen und als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert. Sie geben keine Zinsgarantien und haben Sanierungsklauseln, weshalb Arbeitnehmer also mit Kürzungen der Renten rechnen müssen wenn die Kassen ihre Garantien nicht mehr erfüllen können. Das sei wegen der anhaltenden Niedrigzinsen immer öfter der Fall, sodass zunächst der Arbeitgeber verpflichtet sei, die Differenz zu den versprochenen Auszahlungen in der bAV zu tragen. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers würden die Kürzungen in der Regel Beschäftigte und Betriebsrentner direkt treffen.
Deshalb hat der Gesetzgeber im letzten Jahr alle regulierten Pensionskassen dazu verpflichtet, Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein zu werden, der die Kürzungen bei einer Insolvenz anstelle des Arbeitgebers ausgleicht. Der Schutz vor Insolvenz ist ab 2022 gegeben. Dafür werden nach Schätzungen des Pensions-Sicherungs-Vereins bis zu 15.000 Neumitglieder aufgenommen. Dabei handelt es sich in der Regel um Firmenpensionskassen.
Um Risiken in der bAV bestmöglich zu vermeiden, ist zwingend mit einem Spezialisten zu sprechen.