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18. August 2020
Die Besonderheiten bei einem Depotwechsel

In der Regel stim­men die Ban­ken unter­ein­an­der die Über­tra­gung der Wert­pa­pie­re auf das neue Depot ab. Jedoch sind im Vor­feld durch den Anle­ger oder durch sei­nen Bera­ter eini­ge wich­ti­ge Din­ge zu beach­ten, damit es nicht zu Über­ra­schun­gen kommt.

Vor­aus­set­zung für einen Depot­wech­sel ist, dass das alte sowie auch das neue Depot aktiv sind. Ins­be­son­de­re muss eine ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung des Kun­den erfol­gen und die Steu­er ID hin­ter­legt sein.

Der Anle­ger soll­te dar­auf ach­ten, dass er, sofern er das alte Depot und Kon­to nicht mehr nut­zen möch­te, des­sen Löschung unter Berück­sich­ti­gung der Kün­di­gungs­fris­ten beauf­tra­gen muss. Hier­mit ver­hin­dert er die Zah­lung unnö­ti­ger Depot­füh­rungs­ge­büh­ren. Die­ses kann meis­tens in einem Auf­trag mit der Depot­über­tra­gung erteilt werden.

Wich­tig – Der Zeitpunkt:

Bei einem Depot­wech­sel ist der Zeit­punkt der Über­tra­gung unbe­dingt zu beach­ten. Ein Anle­ger hat auf sei­ne im Über­trag befind­li­chen Wert­pa­pie­re kei­nen Zugriff, sodass deren Ver­kauf nicht mög­lich ist. Soll­ten in die­ser Zeit die Bör­sen einen Kurs­sturz haben, kann der Anle­ger kei­nen Ver­kauf ein­ge­ben. Daher soll­te die Über­tra­gung kri­ti­scher Wert­pa­pie­re in ruhi­gen Bör­sen­zei­ten beauf­tragt werden.

Dau­er der Übertragung:

Im Nor­mal­fall ist eine Über­tra­gung inner­halb weni­ger Tage mög­lich. Hat man jedoch Fonds und gera­de Fonds­an­teil von aus­län­di­schen Invest­ment­ge­sell­schaf­ten im Depot (dies erkennt man anhand der ISIN, die nicht mit DE beginnt) dann kann eine Über­tra­gung meh­re­re Wochen dau­ern. Die Bear­bei­tung der Wert­pa­pier­lie­fe­rung erfolgt daher in Abhän­gig­keit der für die jewei­li­ge Lager­stel­le gül­ti­gen Marktusancen.

Las­sen Sie gera­de bei aus­län­di­schen Fonds Ihre neue Bank bzw. Ihren Bera­ter dar­über schau­en. Geben Sie kla­re Anwei­sun­gen für den Über­trag und ach­ten Sie auf den genau­en Zweck der Über­tra­gung. Hier müs­sen etwa­ige steu­er­li­che und recht­li­che The­men beach­tet wer­den. Abschlie­ßend ist es wich­tig, dass die Anschaf­fungs­kos­ten der über­mit­tel­ten Wert­pa­pie­re kor­rekt von der neu­en Bank erfasst wur­den. Die­se wer­den bei einer spä­te­ren Besteue­rung benö­tigt. Bei Depot­über­trä­gen aus dem Aus­land müs­sen die Anschaf­fungs­kos­ten mög­li­cher­wei­se durch das abge­ben­de Insti­tut beschei­nigt werden.