In der Regel stimmen die Banken untereinander die Übertragung der Wertpapiere auf das neue Depot ab. Jedoch sind im Vorfeld durch den Anleger oder durch seinen Berater einige wichtige Dinge zu beachten, damit es nicht zu Überraschungen kommt.
Voraussetzung für einen Depotwechsel ist, dass das alte sowie auch das neue Depot aktiv sind. Insbesondere muss eine eindeutige Identifizierung des Kunden erfolgen und die Steuer ID hinterlegt sein.
Der Anleger sollte darauf achten, dass er, sofern er das alte Depot und Konto nicht mehr nutzen möchte, dessen Löschung unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen beauftragen muss. Hiermit verhindert er die Zahlung unnötiger Depotführungsgebühren. Dieses kann meistens in einem Auftrag mit der Depotübertragung erteilt werden.
Wichtig – Der Zeitpunkt:
Bei einem Depotwechsel ist der Zeitpunkt der Übertragung unbedingt zu beachten. Ein Anleger hat auf seine im Übertrag befindlichen Wertpapiere keinen Zugriff, sodass deren Verkauf nicht möglich ist. Sollten in dieser Zeit die Börsen einen Kurssturz haben, kann der Anleger keinen Verkauf eingeben. Daher sollte die Übertragung kritischer Wertpapiere in ruhigen Börsenzeiten beauftragt werden.
Dauer der Übertragung:
Im Normalfall ist eine Übertragung innerhalb weniger Tage möglich. Hat man jedoch Fonds und gerade Fondsanteil von ausländischen Investmentgesellschaften im Depot (dies erkennt man anhand der ISIN, die nicht mit DE beginnt) dann kann eine Übertragung mehrere Wochen dauern. Die Bearbeitung der Wertpapierlieferung erfolgt daher in Abhängigkeit der für die jeweilige Lagerstelle gültigen Marktusancen.
Lassen Sie gerade bei ausländischen Fonds Ihre neue Bank bzw. Ihren Berater darüber schauen. Geben Sie klare Anweisungen für den Übertrag und achten Sie auf den genauen Zweck der Übertragung. Hier müssen etwaige steuerliche und rechtliche Themen beachtet werden. Abschließend ist es wichtig, dass die Anschaffungskosten der übermittelten Wertpapiere korrekt von der neuen Bank erfasst wurden. Diese werden bei einer späteren Besteuerung benötigt. Bei Depotüberträgen aus dem Ausland müssen die Anschaffungskosten möglicherweise durch das abgebende Institut bescheinigt werden.