Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple nimmt stark zu und mit ihm das Interesse auch eher konservativer Anleger. Sie werden angelockt durch Meldungen in der Presse über fulminante Gewinne in kürzester Zeit. Immer mehr Anleger fragen sich: Kann man es sich leisten, die Kryptowährungen angesichts der enormen Kursgewinne in den vergangenen Monaten weiter zu ignorieren?
Ebenso wie die Ertragschancen sind auch die Risiken sehr hoch. Der Markt ist stark von Spekulationen und sogar Tweets und anderen Sachverhalten geprägt. Anleger brauchen starke Nerven. Ferner gibt es noch das zusätzliche Risiko, dass einem die Bitcoins von Hacker geklaut werden.
Neben der Frage, wie man nun am besten und effektivsten in Bitcoin & Co. investieren könnte, rückt auch ein anderer Aspekt zunehmend in den Blickpunkt: die Frage der steuerlichen Behandlung. Das erste Problem dabei ist, dass die steuerliche Behandlung nicht definitiv geklärt ist. Weder gibt es eine ausdrückliche gesetzliche Regelung noch Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Aus Sicht der Finanzverwaltung werden Kryptowährungen wie Fremdwährungen, also z. B. USD, behandelt.
Dies bedeutet auch, dass Anleger bei einem Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres, den eventuellen Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.
Das bedeutet: Die Gewinne von Krypto-Währungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden vom Finanzamt als privates Veräußerungsgeschäft gewertet und müssen entsprechend mit dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Bei der Versteuerung von Kryptowährungen gilt außerdem, wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze – kein Freibetrag – von 600 Euro pro Jahr. Ergibt sich ein höherer Gewinn, so ist dieser in voller Höhe mit dem persönlichen progressiven Steuersatz zu versteuern. Immerhin: Auch Verluste lassen sich steuerlich berücksichtigen. Etwaige Verluste können mit eventuellen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden.
Für Anleger, die Kryptowährungen kaufen und verkaufen, ist es sehr wichtig den Handel genau und lückenlos zu dokumentieren und ihn in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Ansonsten ist es Steuerhinterziehung! Zumal angesichts der wachsenden Bedeutung des Themas die Finanzämter immer genauer hingucken.
Es ist wichtig einen Steuerberater mit einzubeziehen.