Corona hat uns mal wieder gezeigt wie schnell man vom täglichen Leben herausgerissen wird. Hier eine Checklist von Dokumenten, die jeder haben sollte.
Die Vorsorgevollmacht: Eine solche Vollmacht, die die Angelegenheiten des persönlichen Lebens und somit auch die Vermögensvorsorge regelt, räumt einer Person des Vertrauens das Recht ein, stellvertretend für den Betroffenen zu handeln, wenn derjenige dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Dabei ist zwischen einer Vorsorge- oder Spezialvollmacht sowie einer Generalvollmacht zu unterscheiden. Während man mit einer Spezialvollmacht einer anderen Person die Erlaubnis zur Erledigung eines einzelnen Rechtsgeschäfts einräumt, umfasst die Generalvollmacht alle Rechtsgeschäfte. Sie muss jedoch von einem Notar beurkundet werden damit sie gültig ist. Hat man diese Vollmachten nicht, wird für die handlungsunfähige Person ohne Vollmacht das Betreuungsgericht aktiv, was Unannehmlichkeiten und Kosten verursachen kann. Ferner können auch Personen beauftragt werden mit denen man nicht einverstanden ist bzw. sie nicht kennt.
Das Testament: Hier gibt es die einfache Version. Diese sieht so aus, dass der letzte Wille handschrift-lich mit Ort, Datum und Unterschrift versehen aufzusetzen ist. Die Überschrift muss Testament oder letzter Wille lauten und die Erben sind hier zu benennen. Idealerweise hinterlegt man es gegen eine kleine Gebühr beim Amtsgericht. Allerdings dürfte eine solche einfache Version der Komplexität der Vermögensverhältnisse in vielen Fällen nicht gerecht werden. Der Erblasser geht damit das Risiko ein das es zu finanziellen Nachteilen für die Hinterbliebenen und zu Streitigkeiten kommt. Gerade bei unternehmerischen Beteiligungen oder größeren Immobilienvermögen sollte langfristig ein Testament durch professionelle Begleitung und im Rahmen einer langfristigen Finanzplanung fachlich ausgestaltet werden. Denn bei Unternehmen gilt „Gesellschaftsrecht“ vor „Erbrecht“. Gesellschaftsverträge und Testamente müssen deshalb aufeinander abgestimmt werden.
Die Patientenverfügung: Das Gesetz definiert diese als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person „in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“. Das heißt, der Aussteller einer Patientenverfügung legt – schriftlich – für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus fest, ob und wie er oder sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Die Patientenverfügung richtet sich somit in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam. Sie sollte im Notfall deshalb auch immer schnell griffbereit sein. Ratsam ist es auch eine Ausfertigung bei einer Vertrauensperson oder dem Hausarzt zu hinterlegen.
Die Notfallmappe: Jeder sollte eine Notfallmappe bzw. einen „Notfallkoffer“ erstellen, um die Hinterbliebenen über alles Wesentliche umfassend zu informieren. Um diesen möglichst übersichtlich zu gestalten, bietet es sich an, den Notfallordner in einen medizinischen, einen finanziellen und allgemeinen Teil zu unterteilen. Der medizinische Teil sollte folgende Angaben beinhalten: alle Daten zur Person, die Patientenverfügung im Original, die Namen der im Notfall zu informierenden Angehörigen, eine Liste möglicher chronischer Erkrankungen, Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten und sonstige Arztberichte.
Der finanzielle Teil kann beispielsweise in laufende Verträge, bestehende Versicherungen und laufende und zukünftige Einkünfte aufgeteilt werden. Dazu kommt der Überblick über alle Konten, eine Liste aller Vermögenswerte und der ausstehenden Schulden, sowie eine Vermögensbilanz. Hilfreich kann zudem ein Hinweis sein, an wen sich die Hinterbliebenen bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen wenden können.
Im allgemeinen Teil sind diverse sonstige Unterlagen einzufügen: Originale und Kopien der wichtigsten Vollmachten, eine Kopie der Vorsorge-vollmacht, wobei der Bevollmächtigte das Original behält, Bank-und Generalvollmacht, Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht, eine Kopie des Testaments sowie alle Informationen zum digitalen Nachlass. Also PIN-Nummern und Zugangsdaten zum Beispiel zu sonstigen Online-Konten. Dort kann auch darauf verwiesen werden, wo entsprechende Passwörter für die Bankkonten oder das Testament hinterlegt sind.
Wer übrigens sicherstellen möchte, dass seine Notfallmappe nicht verloren geht oder erst nach langem Suchen gefunden wird, sollte diesen bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder anderen vertrauensvollen Personen hinterlegen. Wichtig: Die Bevollmächtigten/vertrauensvollen Personen sollten über den Ort informiert sein! Ich stelle mittlerweile diesen Notfallkoffer auch gerne meinen Mandanten digital zur Verfügung.
Wer das alles berücksichtigt hat die Gewissheit, dass er für den Ernstfall alles Wichtige geregelt hat.