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15. März 2017
Investmentbesteuerung ändert sich / Abschied vom steuerfreien Familienschatz

Das ein­zi­ge was an Steu­er­ge­set­zen bestand hat, ist die Ände­rung der Geset­ze in regel­mä­ßi­gen Abständen.

Im Jahr 2009 wur­de die Abgel­tungs­steu­er ein­ge­führt um die Invest­ment­be­steue­rung zu ver­ein­fa­chen. Genau das Gegen­teil war der Fall. Nun hat der Gesetz­ge­ber Ende des letz­ten Jah­res das Invest­ment­steu­er­re­form­ge­setz 2018 ver­ab­schie­det. Mit der neu­en Reform wur­de EU-Recht umge­setzt, als aber auch Anpas­sun­gen zur Ver­ein­fa­chung vor­ge­nom­men. Für den Pri­vat­an­le­ger hat es teil­wei­se gra­vie­ren­de Veränderungen.

Die wich­tigs­ten Anpas­sun­gen habe ich Ihnen nach­fol­gend kurz zusammengefasst:

1. Der Bestands­schutz für vor dem 01.01.2009 erwor­be­ne Fonds­an­tei­le (Alt-Bestand) wird abge­schafft. Wert­ver­än­de­run­gen unter­lie­gen somit ab 2018 der Abgel­tungs­steu­er und sind nicht mehr steu­er­frei. Jedoch besteht ab 01.01.2018 aus die­sen Antei­len ein Frei­be­trag von EUR 100.000.

2. Deut­sche Divi­den­den sowie deut­sche Immo­bi­li­en­er­trä­ge wer­den auf Ebe­ne des deut­schen Invest­ment­fonds mit 15% besteu­ert, dies wird pau­schal durch Teil­frei­stel­lun­gen der steu­er­pflich­ti­gen Erträ­ge kom­pen­siert. Die Steu­er­be­las­tung ist maß­geb­lich von der Teil­frei­stel­lung abhän­gig. Dies wird Aus­wir­kun­gen auf die Invest­ment­phi­lo­so­phie haben. Es gibt fer­ner Optimierungsmöglichkeiten.

3. Bei Publi­kums­fonds wer­den die the­sau­ri­er­ten Erträ­ge durch eine Vor­ab­pau­scha­le ersetzt. Dar­über hin­aus blei­ben wei­ter­hin die Aus­schüt­tung sowie der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn steu­er­pflich­tig. Hier müs­sen die Invest­ment­be­stän­de über­prüft werden.

4. Pri­vat­an­le­ger dür­fen nur noch in Publi­kums­fonds inves­tie­ren. Für bestehen­de Invest­ments in Spe­zi­al­fonds besteht Handlungsbedarf!

Sie sehen, dass sich neue und wich­ti­ge Anpas­sun­gen auf Ihre Invest­ments erge­ben. Daher sind jetzt Maß­nah­men zu ergrei­fen, um alle Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen. Die­ses wich­ti­ge The­ma soll­ten Sie nicht erst zum Ende des Jah­res ange­hen. Haben Sie Fra­gen” Ger­ne neh­me ich mir Zeit für Sie — auch gemein­sam mit Ihrem Steuerberater.