Ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Celle hat weitreichende Folgen für Familienangehörige von pflegebedürftigen Angehörigen. Um folgenden Fall handelt es sich, bei dem sich sicherlich viele wiederfinden:
Monat für Monat hatte die inzwischen verstorbene Großmutter jeweils 25 Euro auf die eigens dafür eingerichteten Sparkonten ihrer Enkel eingezahlt – und das neun beziehungsweise elf Jahre lang. Der Wunsch dahinter: Ihre beiden Enkel sollten nach Ablauf von 25 Jahren über das Kapital verfügen dürfen. Doch dann wurde die Großmutter zum Pflegefall. Die Großmutter, die die Zahlungen an ihre Enkel bereits vorher einstellen musste, wurde vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Weil sie die über die Zahlungen der Pflegeversicherung hinausgehenden Kosten nicht selbst aufbringen konnte, sprang das Sozialamt ein. Doch die Behörde gab sich damit nicht zufrieden und wollte sich das Geld wieder zurückholen. Der Sozialhilfeträger machte Gebrauch von seinem Auskunftsanspruch und erhielt so Kenntnis von den Sparkonten. Damit kam der Stein ins Rollen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle gab dem Sozialhilfeträger nun recht. Die Richter entschieden, dass Zahlungen an Familienangehörige zurückgefordert werden können, wenn sie über mehrere Jahre monatlich erfolgen und dem Aufbau eines Vermögens dienen. Dem Urteil zufolge stellen über mehrere Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau keine “privilegierten Schenkungen” im Sinne von § 534 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Der Sozialhilfeträger kann das Geld laut Gericht daher zurückfordern, wenn der Schenker selbst bedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht (Urt. v. 13.02.2020, Az. 6 U 76/19). Keinen Einfluss auf den Fall hatte übrigens das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz. Dort ist geregelt, dass nahe Angehörige erst dann einen anteiligen Ersatz der Pflegekosten leisten müssen, wenn sie ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro aufweisen.
Vielen ist nicht bekannt, dass die Pflegeversicherung nicht alle drohenden Kosten abdeckt. In vielen Finanzberatungsgesprächen werden die Konsequenzen einer Pflegebedürftigkeit ausgeklammert oder sogar vollständig ignoriert. Aufklärung tut dringend Not, damit die Betroffenen und deren Familien nicht unnötig in finanzielle Schwierigkeiten geraten Professionelle Finanzplaner decken Defizite auf.
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