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15. August 2018
Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken?

Wer sein Ver­mö­gen bereits zu Leb­zei­ten an sei­ne Nach­kom­men über­trägt, statt es nach sei­nem Tod zu ver­er­ben, hilft den poten­zi­el­len Erben bares Geld zu spa­ren. Der Gesetz­ge­ber räumt groß­zü­gi­ge Frei­be­trä­ge ein. Und die­se Frei­be­trä­ge leben alle zehn Jah­re wie­der neu auf. So kann bei einer ent­spre­chend früh­zei­ti­gen Pla­nung eini­ges zusammenkommen.

Hat bei­spiels­wei­se ein ver­mö­gen­des Ehe­paar zwei Kin­der, kön­nen sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kin­der 400.000 Euro steu­er­frei über­tra­gen – das macht zusam­men 1,6 Mil­lio­nen Euro. Nach 10 Jah­ren kann die­ses Ehe­paar die­se steu­er­freie Schen­kung wie­der­ho­len. Dabei müs­sen es nicht nur Geld- oder Wert­pa­pier­ver­mö­gen sein, son­dern auch Immo­bi­li­en oder Unter­neh­mens­an­tei­le fal­len hierunter.

Als Schen­ker soll­te man jedoch die eige­ne finan­zi­el­le Absi­che­rung nicht aus dem Auge ver­lie­ren. So vor­teil­haft Schen­kun­gen auch sein mögen, sie soll­ten trotz­dem wohl über­legt und auf den gesamt­fa­mi­liä­ren Kon­text abge­stimmt sein. Schließ­lich gilt es auch, an die eige­ne Vor­sor­ge zu den­ken. Eine groß­zü­gi­ge Liqui­di­täts­rech­nung sowie die Bil­dung von Reser­ve­bud­gets für Krank­heits- und Pfle­ge­fäl­le im Alter sind essen­ti­ell. Schen­kun­gen las­sen sich in der Regel nicht pro­blem­los rück­gän­gig machen!

Es bestehen oft auch Mög­lich­kei­ten, für sich oder ande­re Per­so­nen einen Nieß­brauch, also ein Nut­zungs­recht, an bestimm­ten Wirt­schafts­gü­tern ein­zu­räu­men. Jedoch soll­te man immer das Gesamt­ver­mö­gen und eine ent­spre­chen­de Liqui­di­täts­pla­nung berücksichtigen.

Wie auch immer die pri­va­te und wirt­schaft­li­che Kon­stel­la­ti­on aus­sieht: Die unab­hän­gig täti­gen FPSB-Pro­fes­sio­nals sor­gen für die opti­ma­le Über­tra­gung des Ver­mö­gens auf die nach­fol­gen­den Gene­ra­tio­nen. Sie erstel­len im Rah­men einer Nach­lass­pla­nung eine indi­vi­du­el­le Stra­te­gie und opti­mie­ren die Ver­mö­gens­über­tra­gung unter wirt­schaft­li­chen Aspek­ten. Auch wenn FPSB-Pro­fes­sio­nals weder recht­li­chen noch steu­er­li­chen Rat ertei­len dür­fen, fun­gie­ren sie als Schnitt­stel­le zwi­schen dem Ver­mö­gens­in­ha­ber als Erb­las­ser und den Erben sowie den unver­zicht­ba­ren wei­te­ren Bera­tern wie Rechts­an­wäl­ten oder Steu­er­be­ra­tern, die die juris­ti­schen und steu­er­li­chen Aspek­te abdecken.

Dank der CFEP®-Zertifikatsträger lässt sich für jeden Fall eine maß­ge­schnei­der­te und gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­de Lösung fin­den, die fami­liä­re, wirt­schaft­li­che und steu­er­li­che Gesichts­punk­te unter einen Hut bringt. Die Nach­fol­ge­pla­ner garan­tie­ren auf­grund ihrer umfas­sen­den Qua­li­fi­ka­ti­on und lang­jäh­ri­gen Berufs­er­fah­rung höchs­te Qualität.