Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an seine Nachkommen überträgt, statt es nach seinem Tod zu vererben, hilft den potenziellen Erben bares Geld zu sparen. Der Gesetzgeber räumt großzügige Freibeträge ein. Und diese Freibeträge leben alle zehn Jahre wieder neu auf. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen.
Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen – das macht zusammen 1,6 Millionen Euro. Nach 10 Jahren kann dieses Ehepaar diese steuerfreie Schenkung wiederholen. Dabei müssen es nicht nur Geld- oder Wertpapiervermögen sein, sondern auch Immobilien oder Unternehmensanteile fallen hierunter.
Als Schenker sollte man jedoch die eigene finanzielle Absicherung nicht aus dem Auge verlieren. So vorteilhaft Schenkungen auch sein mögen, sie sollten trotzdem wohl überlegt und auf den gesamtfamiliären Kontext abgestimmt sein. Schließlich gilt es auch, an die eigene Vorsorge zu denken. Eine großzügige Liquiditätsrechnung sowie die Bildung von Reservebudgets für Krankheits- und Pflegefälle im Alter sind essentiell. Schenkungen lassen sich in der Regel nicht problemlos rückgängig machen!
Es bestehen oft auch Möglichkeiten, für sich oder andere Personen einen Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an bestimmten Wirtschaftsgütern einzuräumen. Jedoch sollte man immer das Gesamtvermögen und eine entsprechende Liquiditätsplanung berücksichtigen.
Wie auch immer die private und wirtschaftliche Konstellation aussieht: Die unabhängig tätigen FPSB-Professionals sorgen für die optimale Übertragung des Vermögens auf die nachfolgenden Generationen. Sie erstellen im Rahmen einer Nachlassplanung eine individuelle Strategie und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Auch wenn FPSB-Professionals weder rechtlichen noch steuerlichen Rat erteilen dürfen, fungieren sie als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.
Dank der CFEP®-Zertifikatsträger lässt sich für jeden Fall eine maßgeschneiderte und generationenübergreifende Lösung finden, die familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die Nachfolgeplaner garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität.