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29. Juni 2023
Schweizer Verrechnungssteuer — Ihr Handeln ist wichtig

Wuss­ten Sie schon? Auf schwei­ze­ri­sche Kapi­tal­erträ­ge wird vom schwei­zer Bund eine Ver­rech­nungs­steu­er in Höhe von 35 % erho­ben – für u. a.:

  • Divi­den­den
  • Zin­sen
  • Lot­te­rie­ge­win­ne
  • Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen

Was heißt das für Sie? Es wer­den 35% der Erträ­ge einbehalten.

Um eine Dop­pel­be­steue­rung zu ver­mei­den, muss man als deut­scher Kapi­tal­an­le­ger die gezahl­ten aus­län­di­schen Quel­len­steu­ern auf die deut­sche Abgel­tung­s­teu­er anrech­nen lassen.

Bei Divi­den­den aus der Schweiz rech­net der deut­sche Staat 15 % an, die rest­li­chen 20 % kön­nen im Rück­erstat­tungs­ver­fah­ren zurück­ge­holt wer­den. Dies funk­tio­niert mitt­ler­wei­le sehr gut online. 

Übri­gens: Die Rück­erstat­tung kann rück­wir­kend für die letz­ten 3 Jah­re bean­tragt wer­den, jedoch NUR noch online. Man benö­tigt jedoch noch die Bestä­ti­gung vom deut­schen Finanzamt. 

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