Wussten Sie schon? Auf schweizerische Kapitalerträge wird vom schweizer Bund eine Verrechnungssteuer in Höhe von 35 % erhoben – für u. a.:
- Dividenden
- Zinsen
- Lotteriegewinne
- Versicherungsleistungen
Was heißt das für Sie? Es werden 35% der Erträge einbehalten.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss man als deutscher Kapitalanleger die gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen.
Bei Dividenden aus der Schweiz rechnet der deutsche Staat 15 % an, die restlichen 20 % können im Rückerstattungsverfahren zurückgeholt werden. Dies funktioniert mittlerweile sehr gut online.
Übrigens: Die Rückerstattung kann rückwirkend für die letzten 3 Jahre beantragt werden, jedoch NUR noch online. Man benötigt jedoch noch die Bestätigung vom deutschen Finanzamt.
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