Das positive schon mal Vorweg: Wird eine Immobilie vererbt, wird nicht in jedem Fall Erbschaftsteuer fällig. Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen. In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Bei Kindern gibt es gewissen Grenzen die man beachten muss.
Laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster gibt es bei dieser Freistellung von der Erbschaftssteuerregelung jedoch nur einen engen Spielraum: So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Az.: 3 K 420/20 Erb).
Eine Erbschaftssteuer ist dann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Erbschaftssteuerbescheids zu zahlen. Das Finanzamt wartet auch nicht lange darauf sondern geht dann schnell in weitere Schritte wie Kontopfändungen und Zwangsvollstreckungen.