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25. März 2022
Sie haben eine Immobilie geerbt? Wann wird die Erbschaftsteuer fällig?

Das posi­ti­ve schon mal Vor­weg: Wird eine Immo­bi­lie ver­erbt, wird nicht in jedem Fall Erb­schaft­steu­er fäl­lig. Wer die geerb­te Immo­bi­lie selbst nutzt und zehn Jah­re lang nicht ver­kauft, ver­mie­tet oder ver­pach­tet, muss nichts an das Finanz­amt abfüh­ren. In vol­lem Umfang pro­fi­tie­ren davon aber nur erben­de Ehe- oder ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner. Bei Kin­dern gibt es gewis­sen Gren­zen die man beach­ten muss.

Laut einem Urteil des Finanz­ge­richts Müns­ter gibt es bei die­ser Frei­stel­lung von der Erb­schafts­steu­er­re­ge­lung jedoch nur einen engen Spiel­raum: So ent­fällt die Erb­schaft­steu­er­be­frei­ung, wenn das Fami­li­en­heim inner­halb von zehn Jah­ren ver­kauft wird, der Aus­zug aber auf ärzt­li­chen Rat hin auf­grund einer Depres­si­ons­er­kran­kung erfolg­te (Az.: 3 K 420/20 Erb).

Eine Erb­schafts­steu­er ist dann inner­halb von 4 Wochen nach Erhalt des Erb­schafts­steu­er­be­scheids zu zah­len. Das Finanz­amt war­tet auch nicht lan­ge dar­auf son­dern geht dann schnell in wei­te­re Schrit­te wie Kon­to­pfän­dun­gen und Zwangsvollstreckungen.