Für Anleger die Anteile an thesaurierenden Fonds halten, gibt es in diesem jungen Jahr eine gute Neuigkeit: Sie werden die laufenden Erträge, die sie 2021 erzielen, im kommenden Jahr definitiv nicht versteuern müssen.
Die Deutsche Bundesbank hat einen negativen Basiszins veröffentlicht. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale. Da die Pauschale damit entfällt, bleiben laufende Erträge aus thesaurierenden Fonds 2021 komplett steuerfrei. Inhaber von teilausschüttenden Fonds kommen zumindest partiell in den Genuss der neuen Steuerfreiheit.
Der Basiszins leitet sich von langfristig erzielbaren Renditen deutscher Staatsanleihen mit jährlichen Zinszahlungen und Restlaufzeiten von 15 Jahren ab. Er wird anhand der Zinsstrukturkurven jeweils zum ersten Börsentag eines neuen Jahres errechnet und veröffentlicht.
Für 2021 hat die Bundesbank zum 4. Januar diesen Wert mit minus 0,45 Prozent ermittelt. Dies geht aus einem BMF-Schreiben hervor. 2021 wird somit vor jedem Basisertrag ein Minus stehen, dadurch bleiben Anleger von der Vorabpauschale verschont. Allerdings sollte niemand auf die Idee kommen, er hätte vom Fiskus sogar Geld zu bekommen. Denn: Der Basisertrag kann zwar negativ werden – die Vorabpauschale jedoch nicht. Diese kann nur entfallen.
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