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3. Februar 2021
Steuergeschenk — Für 2021 entfällt die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds

Für Anle­ger die Antei­le an the­sau­ri­e­ren­den Fonds hal­ten, gibt es in die­sem jun­gen Jahr eine gute Neu­ig­keit: Sie wer­den die lau­fen­den Erträ­ge, die sie 2021 erzie­len, im kom­men­den Jahr defi­ni­tiv nicht ver­steu­ern müssen.

Die Deut­sche Bun­des­bank hat einen nega­ti­ven Basis­zins ver­öf­fent­licht. Die­ser ist die Grund­la­ge für die Berech­nung der Vor­ab­pau­scha­le. Da die Pau­scha­le damit ent­fällt, blei­ben lau­fen­de Erträ­ge aus the­sau­ri­e­ren­den Fonds 2021 kom­plett steu­er­frei. Inha­ber von teil­aus­schüt­ten­den Fonds kom­men zumin­dest par­ti­ell in den Genuss der neu­en Steuerfreiheit.

Der Basis­zins lei­tet sich von lang­fris­tig erziel­ba­ren Ren­di­ten deut­scher Staats­an­lei­hen mit jähr­li­chen Zins­zah­lun­gen und Rest­lauf­zei­ten von 15 Jah­ren ab. Er wird anhand der Zins­struk­tur­kur­ven jeweils zum ers­ten Bör­sen­tag eines neu­en Jah­res errech­net und veröffentlicht.

Für 2021 hat die Bun­des­bank zum 4. Janu­ar die­sen Wert mit minus 0,45 Pro­zent ermit­telt. Dies geht aus einem BMF-Schrei­ben her­vor. 2021 wird somit vor jedem Basis­er­trag ein Minus ste­hen, dadurch blei­ben Anle­ger von der Vor­ab­pau­scha­le ver­schont. Aller­dings soll­te nie­mand auf die Idee kom­men, er hät­te vom Fis­kus sogar Geld zu bekom­men. Denn: Der Basis­er­trag kann zwar nega­tiv wer­den – die Vor­ab­pau­scha­le jedoch nicht. Die­se kann nur entfallen.

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