Je älter man wird, desto mehr wird das Vermögen in der Regel. Jedoch wachsen auch die Sorgen, dass potenzielle Erben noch nicht bereit für eine Vermögensübertragung sind.
Die ältere Generation stellt sich vermehrt die Frage, ob ihre Nachkommen über die notwendige charakterliche und fachliche Reife verfügen. Hier wird oft an Schenkungen unter Auflagen gedacht, um eine Überforderung der Begünstigten zu vermeiden und auch über den Tod hinaus eine sinnvolle Verwendung sicherzustellen. Dies ist teilweise mit enormen Kosten verbunden.
Es gibt jedoch noch eine einfachere Lösung als den Gang zum Notar: Der Wunsch nach einer kontrollierten Übergabe des Erbes lässt sich elegant und langfristig im Rahmen einer bestehenden Vermögensverwaltung umsetzen. Etwa durch eine zeitlich gestaffelte Auszahlung, die durch einen Versicherungsrahmen vergleichsweise einfach gestaltet werden kann. Hier ist kein komplexer Erbvertrag notwendig. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Police zu Lebzeiten als Instrument zur steuerfreien Kapitalanlage genutzt werden kann. Die Erträge eines Portfolios innerhalb der Versicherungsstruktur bleiben abgeltungssteuerfrei, wenn die Auszahlung erst nach dem Erbfall erfolgt. Wann genau die begünstigten Personen über das ganze Kapital oder Teile davon verfügen können, lässt sich dabei durch eine sogenannte Termfix-Gestaltung frei festlegen.
Es kann ein fester Zeitpunkt bestimmt werden, z.B. dass die Auszahlung an eine minderjährige Tochter erst zum 18. Geburtstag des Kindes erfolgt. Oder die Eltern legen Freigabe-Intervalle für das Erbe fest, damit dem Nachwuchs nicht alles auf einmal ausgezahlt wird, sondern zum Beispiel alle drei Jahre ein Teilbetrag.
Genauso gut kann so etwas aber auch, ohne einen festen Zeitpunkt, an besondere Ereignisse gekoppelt werden, wie etwa eine Heirat, die Geburt des ersten Enkels oder den Ausbildungsabschluss. Darüber hinaus können zusätzliche Bedingungen für extreme Situationen festgelegt werden, etwa eine frühere Auszahlung bei Vorliegen einer schweren Erkrankung des Begünstigten.
Termfix-Gestaltungen sind zudem ein extrem flexibles Instrument in der Nachlassplanung, da der Vertragsinhaber jede Bestimmung zu Lebzeiten frei ändern kann. Erst im Erbfall wird die Termfix-Regelung endgültig fixiert, die Verantwortung im Sinne des Erblassers Stück für Stück übergeben und zurückgehaltenes Vermögen bis dahin weiter professionell betreut.
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