Der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung bringt viele zum Staunen. Grund: Die bewilligte Monatsrente ist deutlich niedriger als gedacht. Leider ist dann das Kind schon in den Brunnen gefallen und man kann nicht mehr viel machen.
Als Certified Financial Planner darf man zwar keine Rechtsberatung leisten, aber allgemeine Fingerzeige zur gesetzlichen Rente und Tipps sind erlaubt. In meiner täglichen Beratungspraxis ist es immer eines der ersten Themen, die ich bei neuen Mandanten anspreche. Mit teilweise wenig Arbeitsaufwand kann relativ viel erreicht werden. Nachfolgend ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.
Weshalb können Fehler im Rentenbescheid auftreten?
Die Hauptfehlerursache für falsche Rentenbescheide ist, dass die bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über Jahrzehnte gespeicherten Einkommensphasen unvollständig sind. Beispielsweise was Fachschul- oder Berufsausbildungszeiten sowie Nebenjobs während des Studiums betrifft. Auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten und längere krankheitsbedingte Pausen können falsch erfasst sein, ebenso freiwillige Beiträge bei selbstständigen Tätigkeiten. Es kommt auch vor, dass Daten zu einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung nicht richtig berücksichtigt wurden. Und: Sind Rentenversicherte mehrmals zwischen “alten” und “neuen” Bundesländern umgezogen, sollten sie unbedingt prüfen, ob die Rentenkasse für die Beschäftigungsphasen in Ostdeutschland den korrekten Umrechnungsfaktor berücksichtigt hat. Hat man den Verdacht auf einen Fehler im Rentenbescheid sollte man unbedingt den konkreten Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und akribisch prüfen.
Wie kann man diese Fehler im Vorfeld vermeiden?
Rentenversicherte sollten frühzeitig und in regelmässigen Abständen ihren Versicherungsverlauf anfordern und prüfen. Sofern man eine Lücke feststellt, muss ein Antrag auf Kontenklärung gestellt werden (entweder telefonisch bei der Rentenkasse oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Suchwort: “Versicherungsverlauf”) und die fehlenden Zeiten mit Nachweisen mitteilen.
Wie legt man Widerspruch gegen den Bescheid ein?
Gibt es begründete Zweifel an der Korrektheit des Bescheides, beispielsweise, weil Zeiten nicht angerechnet wurden, sollte man umgehend widersprechen. Der Antrag ist kostenlos und kann formlos beim zuständigen Rentenversicherer, gestellt werden. Eine Begründung für den Widerspruch kann in einem späteren Schreiben nachgereicht werden. Dieses sollte angekündigt werden.
Mit wenigen Schritten lassen sich somit Überraschungen kurz vor der Rente vermeiden.
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