Neues Jahr neue gesetzliche Regelungen für Vermieter und Mieter. Es gibt einige Anpassungen die teilweise schnell umgesetzt werden müssen. Ferner sind es Veränderungen die Vermietern sowie Mietern Mehrkosten bringen. Nachfolgend eine kurze Übersicht über die Veränderungen im Einzelnen:
Kabel-TV-Kosten ab Dezember 2021 können nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden
Für neu installierte Kabelanschlüsse ab Dezember 2021 können die Kosten für Internet auch nicht mehr bei vermieteten Immobilien auf die Mieter umgelegt werden. Mieter müssen den Anbieter dann jeweils selbst wählen. Für Bestandsanlagen gilt dies erst ab dem 1. Juli 2024. Der Gesetzgeber hat jedoch für den Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht bis Ende Juni 2024 eingeräumt.
Heizkosten müssen den Mietern monatlich mitgeteilt werden
Zum 1. Dezember 2021 ist eine neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Diese hält Änderungen für Vermieter bereit. Ab 2022 müssen Vermieter Ihren Mietern eine monatliche Verbrauchs- und Abrechnungsinformation zur Verfügung stellen, sofern bereits fernablesbare Messgeräte für den Wärmeverbrauch installiert sind. In der Information müssen einige zusätzliche Angaben, etwa zu den enthaltenen Steuern oder dem Brennstoffmix, enthalten sein. Dieses kann per E‑Mail oder Brief versendet werden. Falls noch keine Fernablesegeräte installiert sind, hat man noch bis 2026 Zeit zum Nachrüsten.
Ab Juli 2022 werden Mieterhöhungen schwieriger
Zum 1. Juli 2022 tritt das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft. Für Städte mit über 50.000 Einwohner wird es eine Mietspiegelpflicht geben. Für die Umsetzung bleibt ein Jahr Zeit. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohner sollen zukünftig nur noch qualifizierte, nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Mietspiegel, als Begründung für Mietanpassungen gelten. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Mieterhöhungen beschlossen oder geplant: In Regionen mit angespannten Märkten wird die Kappungsgrenze für Mietsteigerungen von 15% auf 11% innerhalb von drei Jahren abgesenkt.
Europaweite Zählung von Immobilien
Mit Stichtag 15. Mai 2022 wird eine Europaweite Zählung von Immobilien nachgeholt. Als Vermieter erhält man von den zuständigen Ämtern Post, um Fragen zu Gebäude, Wohnungsgrößen, Baualter, Nettokaltmiete usw. zu beantworten.