Die meisten Unternehmer/innen oder Familien machen sich erst sehr spät Gedanken um die Vermögensnachfolgeplanung. Viele wissen aber auch gar nicht was die Vermögensnachfolgeplanung alles umfasst. In der Regel eint alle der Wunsch Werte zu erhalten, zu mehren und harmonisch weiterzugeben. Diese Wünsche sind nicht trivial. Allein die Formulierung klarer Ziele unter Berücksichtigung vielfältiger Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Beteiligten fällt schwer.
Zu Beginn einer Beratung benennen Mandanten häufig nur einzelne oder rudimentäre Ziele, wie etwa die Erbschaftsteuer zu verringern. Der Unternehmer spricht zunächst wiederholt von seiner Firma, sieht sie nicht als einen Vermögenswert unter vielen. Es sind aber viel mehr als nur diese Ziele.
Die Beratung beginnt mit einem ganzheitlichen Überblick. Es wird ein Familienstammbaum erstellt. Der eheliche Güterstand, die Zuordnung von Vermögenswerten zu jeder einzelnen Person und die Kenntnis über Eltern, Geschwister und eheliche wie uneheliche Kinder. Hier kommen schon die ersten wichtigen Fragen auf:
- Sind alle Vermögenswerte bei einem Ehegatten vereint?
- Gibt es gemeinschaftlichen Besitz beispielsweise mit Geschwistern oder Dritten?
- Haben die Eltern Vermögen zu vererben oder können sie Unterstützung gebrauchen, eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt?
- Wie ist die aktuelle und später gewünschte Einkommenssituation aufgebaut?
All diese Fragen führen zu einem ganzheitlichen finanziellen, in Verbindung mit dem rechtlichen und steuerlichen, Überblick der Familiensituation. Daraus erfolgt eine Vielzahl von Beratungsansätzen für die Familie.
Für ein sicheres Fundament, auf dem eine zielführende Beratung stattfinden kann, sind die genannten Informationen elementar wichtig. Dadurch kann der Berater die wichtigsten Punkte strukturieren und zeitlich in eine to-do-Liste übertragen. In allen Phasen des Gesprächs ist es jedoch enorm wichtig auch das nicht ausgesprochene festzuhalten und auf nicht finanzielle Aspekte einzugehen.
Auf diese Weise lassen sich die Wünsche in konkrete Ziele übersetzen und dokumentieren. Danach können wichtige Fragen beantwortet werden. Ist eine gesetzliche Erbfolge sinnvoll und gewünscht? Ist ein Testament vorhanden? In beiden Fällen müssen Wechselwirkungen zwischen den Vermögenswerten beachtet werden.
Für den unternehmerischen Bereich gilt: Handelsrecht bricht Erbrecht. Für jede Gesellschaft gibt es einen Gesellschaftsvertrag, der Nachfolgeregelungen enthalten kann. Diese Vereinbarungen gehen einer gesetzlichen oder willkürlichen Erbregelung vor. Ferner sind manche Gesellschaftsverträge nicht mehr auf dem aktuellen Stand und sollten entsprechend angepasst werden.
Um welche Form von Gesellschaften handelt es sich? Bei gewerblich geprägten Gesellschaften ist eine steuerfreie Unternehmensnachfolge im Familienkreis mit einigen Voraussetzungen möglich. Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften lassen sich mit lebzeitiger Anteilsübertragung einige Steuerfreibeträge nutzen. Die gemeinsame Umsetzung verringert Risiken, fördert neue Investitionsmöglichkeiten zu Tage und ermöglicht das steueroptimierte und harmonische Umsetzen eventueller Übertragungen. Was man nicht vergessen darf: Es entsteht dadurch auch eine zufriedene und glückliche Situation für die ganze Familie.